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Elektro-Scooter
Spaß für die Freizeit: Elektro-Scooter
Der Elektro-Scooter ist seit Jahren ein beliebtes Fahrzeug bei Groß und Klein. Die meisten dieser Fahrzeuge sind jedoch nicht im Straßenverkehr zugelassen, sondern dürfen nur an sehr eng eingegrenzten Örtlichkeiten gefahren werden.
Elektro-Scooter sind beliebte Fahrzeuge für die Freizeit und sowohl Erwachsene als auch ältere Kinder, die noch keinen Rollerführerschein machen dürfen, haben ihren Spaß daran entdeckt. Speziell im Sommer, wenn das schöne Wetter die Menschen wieder nach draußen lockt und Freizeitaktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände auf dem Plan stehen, sieht man viele dieser Fahrzeuge auf den Straßen.
Der Entwicklung des Scooters ging wohl die Beliebtheit der Tretroller voraus, die man in der City häufig sehen konnte: einfacher als ein Fahrrad, klein und zusammenklappbar war der Roller - oder der Scooter, wie man ihn auch nennt - sogar für Banker ein bequemes Fortbewegungsmittel für die Stadtmitte. Sommerwetter genießen, ein klein wenig Sport zwischendurch treiben und trotzdem auf Rädern von einem zum anderen Termin gelangen, das schrie nach Weiterentwicklung.
Die Elektro-Scooter sind mit einem Elektromotor ausgestattet. Die Geschwindigkeiten, die hiermit erreicht werden können, liegen bei dreißig Stundenkilometern. Damit sind sie schon einmal schneller als ein Mofa, das in der Geschwindigkeit auf 25 Stundenkilometer begrenzt ist und für das die Helmvorschrift gilt. Außerdem dürfen sie damit nicht auf Gehwegen gefahren werden, aber auch nicht im direkten Straßenverkehr, denn dafür würden sie eine Verkehrszulassung und eine Versicherung benötigen. Wer sich ohne diese Vorkehrungen mit einem motorisierten Scooter im Straßenverkehr bewegt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug von der Polizei eingezogen wird und eine Geldbuße bezahlen. Jugendliche, die damit auf öffentlichen Verkehrswegen erwischt werden, benötigen außerdem einen Führerschein wie für ein Mofa auch und können sie diesen nicht vorlegen, wird die Strafe teuer.
Die Alternative? Die hier beschriebenen Scooter darf man selbstverständlich fahren und ein wenig Freizeitspaß damit erleben. Nur eben leider nicht in öffentlichen Grünanlagen oder im Straßenverkehr. Wenn man diese Regelung kennt, muss man nur noch sein eigenes Freizeitverhalten überprüfen, sich überlegen, wann man den Scooter wo wirklich fahren darf und weiß recht schnell, ob sich die Anschaffung lohnt oder eher nicht. Wer den Scooter grundsätzlich auch im Straßenverkehr fahren möchte, sollte davon ausgehen, dass die entsprechenden Modelle etwas teurer sind. Dafür entsprechen sie allerdings auch den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen, das heißt, sie sind mit ordnungsgemäßen Bremsen ausgestattet, mit Reflektoren und Lichtern, wie sie im Straßenverkehr vorgeschrieben sind. Diese etwas teureren Modelle sind dann für den Straßenverkehr zugelassen und können auch ordnungsgemäß versichert werden. Das bedeutet allerdings auch, dass sie sich als Freizeitfahrzeug durchaus für Erwachsene eignen, die im Besitz eines Führerscheins sind, von Kindern aber keinesfalls gefahren werden dürfen. Kinder dürfen einen für den Straßenverkehr zugelassenen Electro-Scooter erst ab einem Alter von fünfzehn Jahren fahren, wenn sie ihren Mofa-Führerschein gemacht haben.
Der Elektro-Scooter darf nur im Straßenverkehr gefahren werden, wenn es sich um ein Modell handelt, das für die öffentlichen Straßen auch zugelassen ist.
Elektro-Scooter, Tretroller, Mofaführerschein, Straßenverkehr, Zulassung